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"Freistellungsbescheinigung" und andere Gründe, warum Bauen in Deutschland so teuer ist

Bauen könnte 20-30% billiger sein, bei gleichem Standard.

Wieso die Immobilienpreise davongaloppieren, aber das Bauvolumen nicht? Weil auch die Kosten für Bauträger als Folge irrwitziger staatlicher Regulierung im Bau davongaloppieren. Und deshalb zumindest bei den kleinen und mittelständischen Bauträgern trotz der expandierenden Verkaufs- und Vermietungspreise kein nennenswerter Gewinn hängenbleibt. Satte Einnahmensteigerungen, aber kein Bauboom, das muß ja einen Grund haben - jetzt wissen Sie ihn: Baukostenexplosionen aufgrund staatlichem Regulierungswahn.

Erst mit staatlich aufgezwungender Bürokratie die Kosten aufblähen und sie dann mit der Mietpreisbremse zulasten der Hauseigentümer wieder einfangen wollen - das ist schon ein bißchen Venezuela. Oder wie Gas und Bremse gleichzeitig.

Klingt etwas einseitig und überzogen? Lesen Sie weiter. Hier sind nur einige wenige von vielen weiteren Beispielen.
"Freistellungsbescheinigung" und andere "Unbedenklichkeitsbescheinigungen":
Im Jahre 2002, als der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement den Bürokratieabbau für sich entdeckte, erfand Finanzminister Hans Eichel den § 48 EStG neu. Seitdem muß sich jeder bauleistende Unternehmer einen Persilschein von seinem Finanzamt ausstellen lassen (hier links für Sie hinterlegt zum Herunterladen), sonst muß der Auftraggeber 15% der Rechnung abziehen und selbst ans Finanzamt des Baubetriebes überweisen. Darüber hinaus müßte der Auftraggeber eigentlich noch auf der Website des "Bundeszentralamtes für Steuern" unter www.bzst.de nachprüfen, daß die Bescheinigung nicht gefälscht ist, und seine Nachfrage dort registrieren lassen (Konjunktiv, weil etliche Auftraggeber dieses Verfahren nicht verstehen oder ablehnen, zudem warnt der Browser vor einer unseriösen Website!!).

Dieses Verfahren soll helfen, Steuerausfälle zu mindern. Tatsächlich belastet es nur die ehrlichen Unternehmen mit unnötiger Bürokratie und belohnt die Schwarzarbeit, weil zwischen Schwarzarbeiter und seinem Auftraggeber eine "Freistellungsbescheinigung" - sagen wir es einmal höflich - "unüblich" ist. Aber es verschafft dem "Bundeszentralamt für Steuern" eine weitere Daseinsberechtigung, und daher wird diese Errungenschaft sicher noch eine Weile weiterbestehen. Laden Sie sich also unsere Freistellungsbescheinigung herunter, indem Sie links auf die kleine Abbildung klicken.

Weder Steinbrück noch Schäuble oder einer seiner Nachfolger haben es bisher für nötig gehalten, diese Absurdität wieder aufzuheben. Nein, das Finanzministerium (ja! ausgerechnet die Hüter unseres Bundesschatzes!) hat aus Steuergeldern auch noch eine Prognos-Studie bezahlt, in der gehorsam bescheinigt wird, daß das Verfahren ganz unbürokratisch ist und enorme Steuerausfälle verhindert, so wurde uns in einer realsatirefähigen Mail vom BMF versichert. Das sagt - Sonntagsreden hin oder her - doch alles über die Aufrichtigkeit des Politik- und Verwaltungsapparates.

Die Freistellungsbescheinigung ist nur eine von unzähligen Dokumenten unter dem Sammelbegriff "Unbedenklichkeitsbescheinigungen". Weil der Staat den Hauptauftragnehmer für die Verfehlungen seiner Subunternehmer in Haftung nimmt, müssen wir als Subunternehmer dem Hauptauftragnehmer bei jedem Auftrag ein dickes Bündel solcher "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" übergeben, vom Finanzamt gleich mehrfach (1. allgemein pünktliche Steuerzahlungen, 2. § 48 b Abs. 1 Satz 1 EStG, 3. Nachweis zur Steuerschuldnerschaft § 13 b Abs. 2 Nr. 4 UStG), dann noch Soka Bau, Betriebshaftpflicht, Krankenkasse, Unfallversicherung, IHK-Zugehörigkeit, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und die Zertifikate der Dämmstoffhersteller sowie deren Produktdatenblätter, Zulassungen und Sicherheitsdatenblätter. Weil wir in Deutschland sind und alles mit Gürtel und Hosenträger abgesichert sein muß, erwarten manche, daß diese Unterlagen nicht älter als einen Monat sein sollen. Das bedeutet: wir sollen diese Unterlagen monatlich bei den entsprechenden Stellen erneut abfordern!!
 
SoKaBau
Als die Bauarbeiter ihren Lohn noch als Bargeld in Tüten erhielten, wurden sie oft um ihren Urlaub geprellt. Im Frühjahr eingestellt, bis zum Herbst gearbeitet, dann entlassen, und der Urlaub war weg. Daher gründete man schon 1949 die „Gemeinnützige Urlaubskasse für die Bauwirtschaft“, die von den Bauunternehmern das anteilige Urlaubsentgelt kassierte und sicher verwahrte, bis der Bauarbeiter seinen Urlaub nahm. Im Laufe der Zeit kamen noch Berufsbildung, Kurzarbeit und Winterausfallgeld als Geschäftsfelder hinzu.

Heute werden Löhne in einem dichten Kontrollnetz elektronischer Lohnabrechnung ans Finanzamt und an die Sozialkassen gemeldet und bargeldlos aufs Konto des Lohnempfängers überwiesen. Das gilt unterschiedslos für Kellner, Verkäufer, Bauarbeiter, Altenpfleger, Lehrer, Professoren, für alle Angestellten. Prellen von Urlaubsgeld ist nicht mehr möglich. Gleichwohl bekommt die Bauwirtschaft eine Schutzdienstleistung aufgedrängt, die niemand mehr braucht. Dafür verbraucht die Bau-Sozialkasse (SokaBau) ca. 20-30% ihres Umsatzes für sich selbst, d.h. sie verbraucht 6% der Löhne ihrer vermeintlichen Schützlinge - ohne Daseinsberechtigung. 

Andere Branchen mit hoher Saisonbeschäftigung und Fluktuation (z.B. Gastronomie, Tourismus, Gartenbau) kommen "ohne" aus, Vermieter verwalten treuhänderisch Betriebskostenabschläge und Kautionen ohne damit durchzubrennen, aber am Baulohn saugt eine Behörde sich voll, perfiderweise unter dem Deckmantel der Arbeiterfürsorge.
Quell des unmittelbaren Zwangs waren lange Zeit Tarifverträge, eigentlich nur ausgehandelt zwischen einem Arbeitgeberverband und einer  Gewerkschaft, die mit "ministerieller Allgemeinverbindlichkeitserklärung" einen gesetzähnlichen Status erhielten und dann auch für Betriebe galten, die nicht in diesen Verbänden Mitglied waren. Die ministerielle Allgemeinverbindlichkeitserklärung durfte nach § 5 TVG eigentlich nur dann erteilt werden, wenn der Tarifvertrag schon 50% der Branchenmitarbeiter unmittelbar gebunden hat. Nach Angabe der Tarifvertragsparteien selbst sollen es 329.000 Mitarbeiter sein. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) soll für dasselbe Jahr (2009) 1,4 Millionen Beschäftigte in der Baubranche ermittelt haben. 329.000 ist aber nicht die Hälfte von 1,4 Millionen. In anderen Worten: die Gewerkschaften erreichten ihre Mitgliederquote von 50% nicht, die Arbeitgeber schlossen sich mehrheitlich auch nicht dem Tarifvertrag an.

Aber weil weder Gewerkschaft noch Ministerium die Soka auflösen wollen, erklärte das Arbeitsministerium in klarem Verstoß gegen § 5 TVG weiterhin die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge. Als dieser Verstoß bekannt und damit die Allgemeinverbindlichkeit unwirksam wurde, erfand man das Tarifautonomiestärkungsgesetz, und ab dem 01.01.2015 ist diese Quote (50% der Branche Verbandsmitglieder) weggefallen. Seit April 2015 hat die SoKaBau eigenmächtig beschlossen, im Rahmen des Berufsbildungsverfahrens auch von Kleinstbetrieben ohne Angestellte Gebühren einzuziehen - 2,1 Prozent ihrer Bruttolöhne, mindestens aber 900 Euro pro Jahr. Diesem Treiben haben jetzt mehrere Gerichte ein Ende gesetzt.

Damit keine Mißverständnisse aufkommen: den Lohn gönne ich meinen Arbeitnehmern. Ohne Mindestlöhne hätten wir auf dem Bau Lohndumping und noch mehr Nachwuchsprobleme. Nur daß sich eine sinnfreie Behörde daran mitbereichert, stört mich.

Im September 2016 kippte das BAG (Bundesarbeitsgericht) nachträglich die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für die Beitragszeiten Nov. 07 bis Dez. 11 und Jan. - Dez. 2014 (ohne Gewähr!). Am 01.12.16 hat die 15. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin und am 01.08.17 auch das Bundesarbeitsgericht den Mindestbeitrag (900 € pro Jahr) für Solo-Selbständige kassiert und die Soka zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtet. Weitere Links finden Sie im Netz, z.B. bei ETL Rechtsanwälte, bei der  Kanzlei Meides und bei RA Wolf Reuter.

Die Miet- und Kaufpreissteigerungen im Immobilienmarkt sind nicht nur im niedrigen Zinsniveau und einem damit ausgelösten Nachfrageschub begründet, sondern auch in einer komplett überflüssigen Bau- und Verwaltungskostenexplosion, die als Problem von der Niedrigzinsphase nur überdeckt wird.
  • Der sog. "SiGeKo" (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) muß vom Bauunternehmer dafür bezahlt werden, daß er auf der Baustelle feinziselierte Arbeitsschutzpläne aushängt, die niemand liest.
  • Eine Gipskartonplatte hat ca. 25 min. Feuerwiderstand, Brandschutz ist aber in 30-Minuten-Schritten getaktet.
  • Altbau-Zwischengeschoßdecken haben einen eher schwachen Feuerwiderstand von ca. 30 Minuten und stehen unter Bestandsschutz. Müssen sie aus welchem Grund auch immer "angefaßt" werden, müssen sie gleich auf F90 ertüchtigt werden. Würden 45 bis 60 Minuten für eine Rettung nicht auch reichen?
  • Oberste Geschoßdecken (OGD) im Altbau sind die Bauteile, bei denen mit den geringsten Kosten der größte Einsparertrag (an Heizkosten bzw. an CO2-Emissionen) erzielt werden kann. Jedenfalls bei Holzbalkendecken, die im Einblasverfahren gedämmt werden - ca. 30 €/m² Kosten, 4 €/m²/Jahr Einsparung, 30/4 = 7,5 Jahre Amortisationsdauer. Das wissen nur die wenigsten, wieso sollte sonst das Bundeswirtschaftsministerium in einer Studie zu 80 - 120 €/m² Dämmkosten für OGD kommen?
  • Steinwolle hat immer einen Schmelzpunkt von mind. 1.000 °C, aber die Steinwolle für Brandschutzdämmungen in Schächten muß eine speziell zertifizierte sein. Anderes Etikett, doppelter Preis, 1,75 €/kg statt 0,90 €/kg, und ein Schulungs- und Zertifizierungszirkus dazu.
  • Dacharbeiten am Seil sind in ein enges Regelkorsett gezwängt, natürlich mit jährlichem Schulungszwang, Gefährdungsbeurteilungsbürokratie, Prüfpflicht und Nutzungsdauerbegrenzung für die Ausrüstung etc... Aber "ohne Seil mit Gerüst" ist erlaubt. Wenn man abschmiert, landet man "mit Anlauf" im Fanggerüst und zieht sich böse Verletzungen zu. Die günstigere und sicherere Lösung (am Seil) wird also künstlich teurer gemacht, und die ganz teure, aber gefährlichere Lösung (Gerüst) durch Regulierungen erzwungen.
  • KFZ-Sachverständige erfinden eine jährliche Sicherheitsüberprüfung für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge, zusätzlich zum "TÜV".
  • Legionellen-Zwangstests, für die Warmwasserversorgung in Wohnhäusern,wobei längst erwiesen ist, daß das häusliche Warmwassernetz die geringste Verbreitungsursache ist, sondern andere Ursachen wie z.B. Kühltürme die in Frage kommen (weshalb diese Verordnung dann schnell wieder entschärft wurde),
  • Weitere Eintagsfliegen wie z.B. Ende 2016 bis Mitte 2017 die Totablockade für Styroporentsorgung im Bau konnten zwar entschärft werden, aber sie waren gleichwohl eine gigantische Vernichtung von Arbeitszeit, und auch die Eintagsfliegen wachsen immer wieder nach. 
  • 5- und 6-jährige Wasserzählerwechselpflichten (Warm 5 Jahre, Kalt 6 Jahre, 10 Jahre würden reichen),
  • Abwasserrohrprüfverfahren, bei denen mittels der Prüfmethoden die Grundleitungen zerstört werden, um sie dann neu erstellen zu können,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen hatte ich anfangs schon erwähnt, aber jetzt haben Sie so lange gelesen, daß ich die Unbedenklichkeitsbescheinigungen schon wieder aktualisieren muß ...
  • Halteverbotsschilder - die stellen wir für unsere LKW auf, nach Abstimmung mit dem Ordnungsamt. Die Zusatzschilder Z1040-34, auf denen dann steht, von wann bis wann das Halteverbot gelten soll, sind aber mit solch einer Lust feinreglementiert, daß man nicht einfach draufschreiben kann, von wann bis wann ... nö, man muß das von einem Dienstleister machen lassen.
... die Liste ist schier unerschöpflich. Dies sind in der Summe massive Kostentreiber im Wohnbereich, die in der öffentlichen Wahrnehmung noch nicht angekommen sind. Hier muß dereguliert zu werden, bevor nach neuen Subventionen gerufen wird. Wenn die Zinsen und damit die Kosten der Baufinanzierung wieder steigen, wird Bauen und Wohnen noch teurer. Junge Familien werden ihren Platzbedarf dann nicht mehr in Städten decken können - also entweder aufs Land, oder auf Kinder verzichten ...

Wir machen das alles mit, gezwungenermaßen. Nur die "kleine Rebellion" auf der eigenen Homepage ist uns vergönnt. Andere Bauunternehmen sind herzlich eingeladen, diesen Text zur Freistellungsbescheinigung und zur SokaBau für ihre eigene Homepage zu kopieren. Ein kleiner Hinweis an uns wäre nett. Es gibt noch mehr solcher Peinlichkeiten, sehen Sie mal nach, was die INSM zum Thema Mehrwertsteuer zu sagen hat.